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Anne Hahn, Halsschmuck, Ø 30 cm
 
 
Fördergrundsätze




 

Termine und Antragsform

1)  Um  zeitnah  bearbeitet  und  entschieden  werden zu  können,  müssen  Förderanträge  jeweils  bis spätestens  Ende  Februar,  Mai,  August  bzw. November  eines  Jahres  in  der  Geschäftsstelle der  Danner-­Stiftung  
eingegangen  sein. 
2)  Die Antragsunterlagen  sind  auf  Papier  und  einem Speichermedium  (USB-­Stick  oder  CD) 
ausschließlich  per  Post  (bitte  Texte/Listen  nur  in Form  von  Word-­  bzw. Excel-­Dateien,  keine PDFs)  bis  zum  jeweiligen  Monatsende  einzureichen.


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Grundsätze für Katalogförderungen


1) Fördergrundsätze
Gemäß der Stiftungssatzung können nur solche Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker bedacht werden, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Eine wiederholte Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

2) Förderkriterien
a) Darstellung eines Lebenswerks bzw. einer künstlerischen Gesamtpersönlichkeit
b) Nachweis überregionaler, bedeutsamer Preise
c) Internationale Präsenz der Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern in Ausstellungen und Museen
d) Prägender Einfluss auf das Kunsthandwerk in Bayern
e) Produktion der Publikation durch einen einschlägig bekannten und renommierten Verlag

3) Notwendige Antragsunterlagen
a) Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn- oder Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit mindestens fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist
b) Lebenslauf mit beruflichem Werdegang mit u. a. Zeugniskopie mindestens der zuletzt besuchten Ausbildungsstätte sowie Nachweise der kunsthandwerklichen Qualifikation
c) Kompakte Konzeptbeschreibung
d) Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan (die Aussagen dazu macht, welche Fördersumme angedacht ist, welche Förderzusagen bereits vorliegen, bei welchen Institutionen Förderungen beantragt wurden und welche Eigenmittel eingesetzt werden und ggf. Weiteres)
e) Einreichung von aussagekräftigem Bildmaterial
f)  Einverständniserklärung, dass die förderrelevanten Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden dürfen
g) Einverständniserklärung, dass die Förderhöhe im Tätigkeitsbericht der Danner-Stiftung veröffentlicht werden darf
h) Unterzeichnete Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

4) Fristen und weitere Antragsanforderungen
Um zeitnah bearbeitet und entschieden werden zu können, müssen Förderanträge jeweils bis spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines Jahres in der Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen sein. Die Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium (USB-Stick oder CD) ausschließlich per Post (bitte Texte/Listen nur in Form von Word- bzw. Exceldateien, keine PDFs) bis zum jeweiligen Monatsende einzureichen.

Stand: September 2019

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Grundsätze für Investitionsförderungen

1) Fördergrundsätze
Gemäß der Stiftungssatzung können nur solche Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker bedacht werden, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Eine wiederholte Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

2) Förderanlässe
a) Existenzgründung bzw. erstmalige Einrichtung einer Werkstatt
b) Ausweitung des Produktionsprogramms (auch nach der Existenzgründungsphase)
c) Betriebsverlagerung (auch nach Ablauf der Existenzgründungsphase)


3) Förderkriterien
Der Vorstand trifft die Entscheidungen anhand der fachlichen Qualifikation der Kunsthandwerkerin/des Kunsthandwerkers. Im Falle einer Existenzgründung erfolgt die Förderung je nach schulischer/beruflicher Qualifikation, Stringenz der Ausbildung, unternehmerischem Denken und der kunsthandwerklichen Begabung (zu belegen durch Zeugnisse, Stipendien einschlägiger Fördereinrichtungen, Empfehlungen, Businessplan etc.). Der Vorstand kann sich eines Sachverständigen für das betreffende Gewerk bedienen.


4) Höhe der Förderung
a) Die maximale Förderhöhe beträgt bei 2) a) (Existenzgründung) 60 % der Netto-Investitionssumme, höchstens 3.900 €.
b) Die Förderhöhe bei den unter 2) b) und c) genannten Anlässen (Ausweitung des Produktionsprogramms und Betriebsverlagerung) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
c) Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach geltendem Steuerrecht und ist durch Steuerbescheid oder durch andere geeignete Unterlagen zu belegen.

Zu versteuerndes
Einkommen der
Antragstellerin/ des
Antragstellers
Fördersatz
%
Förderhöchst-
betrag
bis 13.000,- € 60 3.900,- €
bis 19.500,- € 50 3.250,- €
bis 26.000,- € 40 2.600,- €
bis 32.500,- € 30 1.950,- €
ab 32.500,- €


5) Werkstattgemeinschaft
a) Jede/Jeder in einer Werkstattgemeinschaft arbeitende Kunsthandwerkerin/Kunsthandwerker hat grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Danner-Stiftung einen gesonderten Antrag auf einen Investitionszuschuss zu stellen. Somit wird der Antrag einer Werkstattgemeinschaft, die sich aus zwei oder mehr Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern zusammensetzt, entsprechend wie zwei oder mehr Förderfälle behandelt.
b) Die Anträge von Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern einer Werkstattgemeinschaft dürfen sich nicht auf dieselben Gegenstände beziehen.
c) Werkstattgemeinschaften, die als juristische Person bzw. in Form einer Gesellschaft (z. B. GbR, OHG, GmbH) betrieben werden, werden als ein Antragsteller behandelt.

6) Notwendige Antragsunterlagen
a) formloser Antrag
b) Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn- oder Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit mindestens fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist
c) Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
d) Zeugniskopien der einschlägigen kunsthandwerklichen Abschlüsse
e) Referenzen/Empfehlungen zu herausragenden kunsthandwerklichen Leistungen (falls vorhanden)
f) Einreichung von Arbeitsproben (in Form von Bildmaterial)
g) Genaue Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse:
- Erklärung zum persönlichen Vermögen
- Darlegung der finanziellen Situation mit einschlägigen Belegen (Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide der letzten beiden Jahre bzw. Kopie der Steuererklärung des letzten Jahres, BAföG-Bescheid, Stipendienzusagen o. ä.).
- Einkom
mens- und Umsatzerwartungen
h) Art und Höhe der beabsichtigten Investitionen (bitte unbedingt genaue Investitionsliste möglichst mit Kostenvoranschlägen beifügen)
i) Finanzierungsplan, der Aussagen darüber macht, wie die geplanten Investitionen finanziert werden sollen, in welcher Höhe Eigenmittel und mögliche weitere Fremdfinanzierungen eingebracht werden
j) Bankverbindung
k) Einverständniserklärung, dass die förderrelevanten Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden dürfen
l)
Einverständniserklärung, dass der Name der Antragstellerin/des Antragstellers und die Förderhöhe im Tätigkeitsbericht der Danner-Stiftung veröffentlicht werden dürfen

7) Fristen und weitere Antragsanforderungen
Um zeitnah bearbeitet und entschieden werden zu können, müssen Förderanträge jeweils bis
spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines Jahres in der Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen sein. Die Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium (CD oder USB-Stick) ausschließlich per Post (bitte Texte/Listen nur in Form von Word- bzw. Excel-Dateien, keine PDF) bis zum jeweiligen Monatsende einzureichen.

Stand: Januar 2023

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Grundsätze für Fortbildungsförderungen

1) Stipendienempfänger
a) Gemäß der Stiftungssatzung können Empfängerinnen/Empfänger eines Stipendiums der Danner-Stiftung nur solche Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker sein, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben.
b) Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 35 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen können ältere oder jüngere Antragstellerinnen/Antragssteller ein Stipendium erhalten.

2) Stipendienzweck, Grundlage
a) Die Danner-Stiftung kann im Rahmen ihrer Förderung des Kunsthandwerks in Bayern Stipendien für herausragende junge Talente des kunsthandwerklichen Nachwuchses nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze vergeben. Die Stipendien dienen dazu, den besonders begabten Nachwuchs finanziell zu unterstützen und somit zu zukunftsträchtigen gestalterischen Ideen und anspruchsvoller, zeitgemäßer Formgebung von hohem künstlerischen Rang zu ermutigen.
b) Die Stipendien werden im Rahmen der verfügbaren Fördermittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

3) Gegenstand des Stipendiums
a) Gefördert werden insbesondere die berufliche Fortbildung in hervorragenden Werkstätten, an einschlägigen Fach- und Meisterschulen sowie an den Akademien für Gestaltung bzw. der bildenden Künste in Bayern. Es können auch Fortbildungsmaßnahmen außerhalb Bayerns/Deutschlands gefördert werden.
b) Das Spektrum der beruflichen Fortbildung umfasst alle Gattungen der kunsthandwerklichen Gestaltung: Glas-, Keramik-, Papier-, Textil-, Holz-, Stein- und Metallverarbeitung, Schmuck.
c) Berufliche Fortbildungen müssen im eigenen oder verwandten kunsthandwerklichen Bereich liegen und mindestens 250 Unterrichtsstunden umfassen.

4) Vergabegrundsätze
a) Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums ist grundsätzlich eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem Kunsthandwerk in einer Werkstatt oder an einer einschlägigen schulischen oder akademischen Bildungsstätte.
b) Es werden nur Fortbildungen gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

5) Antragstellung
a) Der Antrag auf ein Stipendium erfolgt durch schriftliche Anfrage an die Danner-Stiftung, Landshuter Allee 12-14, 80637 München.
b) Im Anschreiben sollte kurz dargelegt sein, aus welchem Grund ein Stipendium der Danner-Stiftung gewünscht wird und was sich die Antragstellerin/der Antragssteller von der konkreten Fortbildungsmaßnahme verspricht.

6) Notwendige Antragsunterlagen
a) formloser Antrag
b) Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn- oder Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit mindestens fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist
c) Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
d) Zeugniskopien der einschlägigen kunsthandwerklichen Abschlüsse
e) Referenzen/Empfehlungen zu herausragenden kunsthandwerklichen Leistungen (falls vorhanden)
f) Einreichung von Arbeitsproben (in Form von Bildmaterial)
g) Genaue Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse:
- Erklärung zum persönlichen Vermögen 
- Darlegung der finanziellen Situation mit einschlägigen Belegen (Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide der letzten beiden Jahre bzw. Kopie der Steuererklärung des letzten Jahres, BAföG-Bescheid, Stipendienzusagen o. ä.)
- Einkommens- und Umsatzerwartungen
h) Unterlagen, aus denen die Anzahl der Unterrichtsstunden hervorgeht
i) Finanzierungsplan, der Aussagen darüber macht, wie die geplante Fortbildung finanziert werden soll, in welcher Höhe Eigenmittel und mögliche weitere Fremdfinanzierungen eingebracht werden
j) Bankverbindung
k) Einverständniserklärung, dass die förderrelevanten Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden dürfen
l) Einverständniserklärung, dass der Name der Antragstellerin/des Antragstellers und die Förderhöhe im Tätigkeitsbericht der Danner-Stiftung veröffentlicht werden dürfen

7)  Fristen und weitere Antragsanforderungen
Um zeitnah bearbeitet und entschieden werden zu können, müssen Förderanträge jeweils bis
spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines Jahres Jahres in der Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen sein. Die Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium (CD oder USB-Stick) ausschließlich per Post (bitte Texte/Listen nur in Form von Word- bzw. Excel-Dateien, keine PDF) bis zum jeweiligen Monatsende einzureichen.


8) Verfahren
a) Anträge für ein Fortbildungsstipendium sind in der Regel mindestens 3 Monate vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme einzureichen und können in Einzelfällen auch für noch nicht bewilligte Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden.
b) Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Danner-Stiftung. Die Mitteilungen über Gewährung bzw. Ablehnung der Stipendien erfolgen ohne Begründung.
c) Die Stipendiatin/der Stipendiat erhält im Falle einer Gewährung einen Bewilligungsbescheid mit einer Annahmeerklärung. In der Annahmeerklärung verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat zur Anerkennung der Grundsätze für Fortbildungsförderungen der Danner-Stiftung. Die Auszahlung kann erst nach Eingang der unterschriebenen Annahmeerklärung erfolgen.
d) Die Annahmeerklärung muss innerhalb von 2 Monaten nach Bewilligung zurückgesandt werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf das Stipendium.
e) Die eingereichten Unterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn dem Antrag ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird.

9) Art, Umfang und Höhe der Stipendien
a) Das Stipendium wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
b) Das Stipendium wird innerhalb des bewilligten Förderzeitraums in monatlichen Raten auf das in den Antragsunterlagen genannte Konto überwiesen.
c) Die Förderung von Fortbildungen ist grundsätzlich auf max. 2 Maßnahmen begrenzt. Zwischen den einzelnen geförderten Fortbildungsmaßnahmen muss mindestens
1 Jahr liegen. Mit der Vollendung der Regeldauer einer Fortbildungsmaßnahme endet auch die Förderung.
d) Der Regelsatz für ein Stipendium beträgt pro Monat für eine
- Fortbildungsmaßnahme im Inland: 650 €     
- Fortbildungsmaßnahme im Ausland: 780 €

10)  Vorzeitiger Ablauf, Widerruf
Das Stipendium kann widerrufen/zurückgefordert werden, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat gegen Bestimmungen dieser Fördergrundsätze oder des Studienvertrags verstößt oder falsche Angaben bei der Antragstellung des Stipendiums gemacht hat.

11)  Sonstiges
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat dazu,
- die Danner-Stiftung unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Fortbildung vorzeitig beendet wird,
- nach Ende des Stipendiums einen schriftlichen Bericht über den Stand der Fortbildung vorzulegen.
 

Stand:Januar 2023

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Fördergrundsätze für Klassenwettbewerbe
an Akademien der Bildenden Künste


1) Berücksichtigungsfähige Fachrichtungen
- Gold- und Silberschmiedekunst
- Keramik
- angewandte Grafik bzw. Grafik/Design
- Glas und Licht
- Bühnenbild und Kostüm

2) Kriterien
a) Kunsthandwerk ist nach dem Verständnis der Stiftung Teil der angewandten Kunst. Künstlerische Experimente und Entwürfe, die dem Kunsthandwerk wertvolle innovatorische Impulse geben können, sollen durch die Förderung von Klassenwettbewerben an der Akademie eine besondere Hervorhebung erfahren. Die sog. freien Klassen wie Bildhauerei, Malerei, Christliche Kunst und Innenarchitektur werden nicht gefördert. Der Wettbewerb soll unter ein Thema gestellt werden, das dem Fördergedanken Rechnung trägt. Das Thema ist im Antrag anzugeben. Die Stiftung behält sich Änderungswünsche vor. Nachträgliche Themenwechsel sind mitzuteilen. Ist das Thema bei Antragstellung noch nicht bekannt, soll der Antrag des Wettbewerbes mit dem Vermerk „Thema wird nachgereicht“ versehen werden. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Bekanntgabe des Themas. Eine Dokumentation soll das Ergebnis des Wettbewerbes zum Zweck einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit festhalten.

b) Der Akademie steht es frei, klassenweise oder klassenübergreifend Wettbewerbe durchzuführen. Die Preisträgerinnen/Preisträger sollen mit Geldpreisen ausgezeichnet werden, die nach Leistungsstufen (1.- 3. Preis) vergeben werden sollen.
Die Vergabe der Preise ist zu begründen. Insbesondere ist hierbei Bezug zu nehmen auf die Innovation, die Originalität, die handwerkliche Umsetzbarkeit.

c) Mögliche Zuschüsse: 1.700 € pro Wettbewerb bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 10 Studentinnen/Studenten, 900 € pro Dokumentation. Ein Verwendungsnachweis ist nach Durchführung der Wettbewerbe bei der Danner-Stiftung einzureichen. Die Kostenaufstellungen über die Dokumentationen sind von den Akademien zu prüfen und mit einem entsprechenden Prüfvermerk „sachlich und rechnerisch richtig“ zu bestätigen. Die Belege müssen nicht mit eingereicht werden.

d) Pro Fachrichtung nach Ziff. 1 kann ein Wettbewerb gefördert werden. Das bedeutet für die Akademie München vier Klassenwettbewerbe und für die Akademie Nürnberg zwei Klassenwettbewerbe.

e) Die Wettbewerbsarbeiten sollen durch eine aus wenigstens drei Personen bestehende Jury bewertet werden, die klassenübergreifend besetzt ist.

3) Exkursionen
Exkursionen werden nicht gefördert.

4) Verfahren
Die Akademien stellen bis spätestens zum Jahresende einen Antrag mit einer Übersicht der beabsichtigten Wettbewerbe, die bis zum Ende des Sommersemesters des nächsten Jahres durchgeführt werden und geben die finanzielle Größenordnung bekannt. Daraufhin erfolgt die Bewilligung der Mittel durch die Stiftung. 

Die Prüfung der Voraussetzungen für den Antrag und die Rechtmäßigkeit der Abrechnung obliegt verantwortlich der Leiterin/dem Leiter der Akademie. Soweit Vorschläge eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass sie den oben genannten Kriterien entsprechen.

Stand:Januar 2023

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Fördergrundsätze für Klassenwettbewerbe
an Berufsfachschulen und Fachschulen


Mit der Förderung von Schulwettbewerben verfolgt die Danner-Stiftung das Ziel, besondere Leistungsanreize für junge Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker zu schaffen und das Bemühen der bayerischen Berufsfachschulen und Fachschulen um ein hohes kunsthandwerkliches Niveau zu unterstützen.

Durch schulinterne Wettbewerbe soll den Schülerinnen/Schülern die Möglichkeit gegeben werden, ihre kreativen und gestalterischen Fähigkeiten frei zur Entfaltung zu bringen und im Vergleich mit den Mitschülerinnen/Mitschülern die handwerkliche und künstlerische Qualität der eigenen Arbeit zu erkennen und zu verbessern.

Mit der Förderung dieser Schulwettbewerbe soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Bedeutung des Kunsthandwerks als Teil der angewandten Kunst an den Schulen und bei Schülerinnen/Schülern bewusst zu machen.

1) Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben
Es muss sich um einen eigenen schulinternen Wettbewerb handeln (keine Verbindung mit den Prüfungsstücken für Zwischen-, Gesellen-, Meisterprüfung), in dem die handwerklich-gestalterische Leistung einen besonderen Stellenwert besitzt.

2) Durchführung der Wettbewerbe
Pro Schultyp (Berufsfachschule bzw. Fachschule) und Berufsfachrichtung kann nur
ein Wettbewerb gefördert werden. Der Zuschuss pro Wettbewerb beträgt pauschal 2.600 €. Es wird von einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülerinnen/Schülern ausgegangen. Es besteht keine Bindung hinsichtlich der Klassenjahrgänge.

Bestehen bei der Berufsfachschule bzw. Fachschule verschiedene Berufsfachrichtungen mit stark unterschiedlichen Schülerinnen-/Schülerzahlen, kann nach Ermessen der Schulleitung ein Ausgleich der Wettbewerbsgelder zwischen den Berufsfachrichtungen vorgenommen werden.

Die Kosten für eine eventuelle Ausstellung und Präsentation können aus diesem Zuschuss bestritten werden. 

Die Wettbewerbsarbeiten sind durch eine aus wenigstens drei Personen bestehende Jury, die klassenübergreifend besetzt ist, zu bewerten.

3) Anträge
Die Schulen stellen bis spätestens 30. November einen Antrag mit einer Übersicht über die für das laufende Schuljahr bzw. für das folgende Kalenderjahr geplanten Wettbewerbe und geben die finanzielle Größenordnung bekannt. Daraufhin entscheidet die Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Bewilligung. Die bewilligten Mittel können erst ca. sechs Wochen vor dem tatsächlichen Bedarf abgerufen werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch einen Sachbericht mit bildlicher Dokumentation (z. B. Zeichnungen, Fotos) sowie anhand einer Belegaufstellung nachzuweisen.

Für die Prüfung der Voraussetzungen in Bezug auf den Antrag und die Rechtmäßigkeit der Abrechnung ist die Leiterin/der Leiter der Schule verantwortlich. Soweit Anträge eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass sie den oben genannten Kriterien entsprechen.

Stand:Januar 2023

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Abbildung: Anne Hahn, Halsschmuck, Ø 30 cm,
Staatliche Berufsschule für Glas und Schmuck,
Kaufbeuren-Neugablonz, 
Wettbewerbsthema „Zitat“, 
Schuljahr 2019/20, 1. Preis. 
Foto: Uli Geiser




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