1) Um
zeitnah bearbeitet und
entschieden werden
zu können, müssen
Förderanträge jeweils bis
spätestens
Ende Februar, Mai, August bzw.
Novembereines
Jahres in der Geschäftsstelle
der
Danner-Stiftung
eingegangen
sein.
2) Die Antragsunterlagen sind
auf Papier und
einem Speichermedium (USB-Stick
oder CD) ausschließlich
per Post (bitte Texte/Listen
nur in
Form von Word- bzw.
Excel-Dateien,
keine PDFs)bis
zum jeweiligen Monatsende einzureichen.
1) Fördergrundsätze Gemäß
der Stiftungssatzung können nur solche
Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker bedacht werden, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder
Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben. Auf
die Gewährung einer Förderung besteht kein
Rechtsanspruch. Eine wiederholte Förderung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich.
2)
Förderkriterien a)
Darstellung eines Lebenswerks bzw. einer künstlerischen
Gesamtpersönlichkeit b) Nachweis
überregionaler, bedeutsamer Preise c)
Internationale Präsenz der
Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern in Ausstellungen und Museen d)
Prägender Einfluss auf das Kunsthandwerk in Bayern e) Produktion
der Publikation durch einen einschlägig bekannten und
renommierten Verlag
3) Notwendige Antragsunterlagen a)
Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn-
oder Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit
mindestens fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser
Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist b) Lebenslauf
mit beruflichem Werdegang mit u. a. Zeugniskopie mindestens der zuletzt
besuchten Ausbildungsstätte sowie Nachweise der
kunsthandwerklichen Qualifikation c) Kompakte
Konzeptbeschreibung d)
Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan (die Aussagen dazu macht,
welche Fördersumme angedacht ist, welche
Förderzusagen bereits vorliegen, bei welchen Institutionen
Förderungen beantragt wurden und welche Eigenmittel eingesetzt
werden und ggf. Weiteres) e)
Einreichung von aussagekräftigem Bildmaterial f)
Einverständniserklärung, dass die
förderrelevanten Daten für interne Zwecke
elektronisch gespeichert werden dürfen g)
Einverständniserklärung, dass die
Förderhöhe im Tätigkeitsbericht der
Danner-Stiftung veröffentlicht werden darf h)
Unterzeichnete Erklärung über die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben
4)
Fristen und weitere Antragsanforderungen Um zeitnah
bearbeitet und entschieden werden zu können, müssen
Förderanträge jeweils bis spätestens Ende
Februar, Mai, August bzw. November eines Jahres in der
Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen sein. Die
Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium (USB-Stick
oder CD) ausschließlich per Post (bitte Texte/Listen nur in
Form von Word- bzw. Exceldateien, keine PDFs) bis zum jeweiligen
Monatsende einzureichen.
1)
Fördergrundsätze Gemäß
der Stiftungssatzung können nur solche
Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker bedacht werden, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder
Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben. Auf
die Gewährung einer Förderung besteht kein
Rechtsanspruch. Eine wiederholte Förderung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich.
2)
Förderanlässe a)
Existenzgründung bzw. erstmalige Einrichtung einer Werkstatt b) Ausweitung
des Produktionsprogramms (auch nach der Existenzgründungsphase) c)
Betriebsverlagerung (auch nach Ablauf der
Existenzgründungsphase)
3)
Förderkriterien Der Vorstand
trifft die Entscheidungen anhand der fachlichen Qualifikation der
Kunsthandwerkerin/des Kunsthandwerkers. Im Falle einer
Existenzgründung erfolgt die Förderung je nach
schulischer/beruflicher Qualifikation, Stringenz der Ausbildung,
unternehmerischem Denken und der kunsthandwerklichen Begabung (zu
belegen durch Zeugnisse, Stipendien einschlägiger
Fördereinrichtungen, Empfehlungen, Businessplan etc.). Der
Vorstand kann sich eines Sachverständigen für das
betreffende Gewerk bedienen.
4)
Höhe der Förderung
a) Die maximale Förderhöhe beträgt bei 2) a)
(Existenzgründung) 60 % der Netto-Investitionssumme,
höchstens 3.900 €.
b) Die Förderhöhe bei den unter 2) b) und c)
genannten Anlässen (Ausweitung des Produktionsprogramms und
Betriebsverlagerung) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
c) Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach
geltendem Steuerrecht und ist durch Steuerbescheid oder durch andere
geeignete Unterlagen zu belegen.
Zu
versteuerndes
Einkommen der
Antragstellerin/ des
Antragstellers
Fördersatz
%
Förderhöchst-
betrag
bis
13.000,- €
60
3.900,-
€
bis
19.500,- €
50
3.250,-
€
bis
26.000,- €
40
2.600,-
€
bis 32.500,- €
30
1.950,-
€
ab 32.500,- €
—
—
5)
Werkstattgemeinschaft
a) Jede/Jeder in einer Werkstattgemeinschaft arbeitende
Kunsthandwerkerin/Kunsthandwerker hat grundsätzlich die
Möglichkeit, bei der Danner-Stiftung einen gesonderten Antrag
auf einen Investitionszuschuss zu stellen. Somit wird der Antrag einer
Werkstattgemeinschaft, die sich aus zwei oder mehr
Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern zusammensetzt, entsprechend wie
zwei oder mehr Förderfälle behandelt.
b) Die Anträge von Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerkern einer
Werkstattgemeinschaft dürfen sich nicht auf dieselben
Gegenstände beziehen.
c) Werkstattgemeinschaften, die als juristische Person bzw. in Form
einer Gesellschaft (z. B. GbR, OHG, GmbH) betrieben werden, werden als
ein Antragsteller behandelt.
6)
Notwendige Antragsunterlagen a)
formloser Antrag b)
Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn-
oder Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit
mindestens fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser
Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist c) Lebenslauf
mit beruflichem Werdegang d)
Zeugniskopien der einschlägigen kunsthandwerklichen
Abschlüsse e)
Referenzen/Empfehlungen zu herausragenden kunsthandwerklichen
Leistungen (falls vorhanden) f)
Einreichung von Arbeitsproben (in Form von Bildmaterial) g) Genaue
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse: -
Erklärung zum persönlichen Vermögen - Darlegung
der finanziellen Situation mit einschlägigen Belegen
(Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide der letzten beiden Jahre bzw.
Kopie der Steuererklärung des letzten Jahres,
BAföG-Bescheid, Stipendienzusagen o. ä.). - Einkommens- und
Umsatzerwartungen h) Art und
Höhe der beabsichtigten Investitionen (bitte unbedingt genaue
Investitionsliste möglichst mit Kostenvoranschlägen
beifügen) i)
Finanzierungsplan, der Aussagen darüber macht, wie die
geplanten Investitionen finanziert werden sollen, in welcher
Höhe Eigenmittel und mögliche weitere
Fremdfinanzierungen eingebracht werden j)
Bankverbindung k)
Einverständniserklärung, dass die
förderrelevanten Daten für interne Zwecke
elektronisch gespeichert werden dürfen l)Einverständniserklärung,
dass der Name der Antragstellerin/des Antragstellers und die
Förderhöhe im Tätigkeitsbericht der
Danner-Stiftung veröffentlicht werden dürfen 7)
Fristen und weitere Antragsanforderungen
Um zeitnah bearbeitet und entschieden werden zu können,
müssen Förderanträge jeweils bis
spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines
Jahres in der Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen
sein. Die Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium
(CD oder USB-Stick) ausschließlich per Post (bitte
Texte/Listen nur in Form von Word- bzw. Excel-Dateien, keine PDF) bis
zum jeweiligen Monatsende einzureichen.
1) Stipendienempfänger
a) Gemäß der Stiftungssatzung können
Empfängerinnen/Empfänger eines Stipendiums der
Danner-Stiftung nur solche Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker sein,
die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren
ständigen
Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in
Bayern
haben.
b) Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter
35
Jahre. In begründeten Ausnahmefällen können
ältere
oder jüngere Antragstellerinnen/Antragssteller ein Stipendium
erhalten.
2)
Stipendienzweck, Grundlage
a) Die Danner-Stiftung kann im Rahmen ihrer Förderung des
Kunsthandwerks in Bayern Stipendien für herausragende junge
Talente des kunsthandwerklichen Nachwuchses nach Maßgabe
dieser
Fördergrundsätze vergeben. Die Stipendien dienen
dazu, den
besonders begabten Nachwuchs finanziell zu unterstützen und
somit
zu zukunftsträchtigen gestalterischen Ideen und
anspruchsvoller,
zeitgemäßer Formgebung von hohem
künstlerischen Rang zu
ermutigen.
b) Die Stipendien werden im Rahmen der verfügbaren
Fördermittel nach pflichtgemäßem Ermessen
bewilligt.
Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein
Rechtsanspruch.
3)
Gegenstand des Stipendiums
a) Gefördert werden insbesondere die berufliche Fortbildung in
hervorragenden Werkstätten, an einschlägigen Fach-
und
Meisterschulen sowie an den Akademien für Gestaltung bzw. der
bildenden Künste in Bayern. Es können auch
Fortbildungsmaßnahmen außerhalb
Bayerns/Deutschlands
gefördert werden.
b) Das Spektrum der beruflichen Fortbildung umfasst alle Gattungen der
kunsthandwerklichen Gestaltung: Glas-, Keramik-, Papier-, Textil-,
Holz-, Stein- und Metallverarbeitung, Schmuck.
c) Berufliche Fortbildungen müssen im eigenen oder verwandten
kunsthandwerklichen Bereich liegen und mindestens 250
Unterrichtsstunden umfassen.
4)
Vergabegrundsätze
a) Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums ist
grundsätzlich eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in
einem
Kunsthandwerk in einer Werkstatt oder an einer einschlägigen
schulischen oder akademischen Bildungsstätte.
b) Es werden nur Fortbildungen gefördert, die zum Zeitpunkt
der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
5)
Antragstellung
a) Der Antrag auf ein Stipendium erfolgt durch schriftliche Anfrage an
die Danner-Stiftung, Landshuter Allee 12-14, 80637 München.
b) Im Anschreiben sollte kurz dargelegt sein, aus welchem Grund ein
Stipendium der Danner-Stiftung gewünscht wird und was sich die
Antragstellerin/der Antragssteller von der konkreten
Fortbildungsmaßnahme verspricht.
6)
Notwendige Antragsunterlagen
a) formloser Antrag
b) Bestätigung der Meldebehörde, dass sich der Wohn-
oder
Werkstattsitz der Antragstellerin/des Antragstellers seit mindestens
fünf Jahren in Bayern befindet und diese/dieser
Deutsche/Deutscher
im Sinne des Grundgesetzes ist
c) Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
d) Zeugniskopien der einschlägigen kunsthandwerklichen
Abschlüsse
e) Referenzen/Empfehlungen zu herausragenden kunsthandwerklichen
Leistungen (falls vorhanden)
f) Einreichung von Arbeitsproben (in Form von Bildmaterial)
g) Genaue Darlegung der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse:
- Erklärung zum persönlichen Vermögen
- Darlegung der finanziellen Situation mit einschlägigen
Belegen
(Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide der letzten beiden Jahre bzw.
Kopie der Steuererklärung des letzten Jahres,
BAföG-Bescheid,
Stipendienzusagen o. ä.)
- Einkommens- und Umsatzerwartungen
h) Unterlagen, aus denen die Anzahl der Unterrichtsstunden hervorgeht
i) Finanzierungsplan, der Aussagen darüber macht, wie die
geplante
Fortbildung finanziert werden soll, in welcher Höhe
Eigenmittel
und mögliche weitere Fremdfinanzierungen eingebracht werden
j) Bankverbindung
k) Einverständniserklärung, dass die
förderrelevanten
Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden
dürfen
l) Einverständniserklärung, dass der Name der
Antragstellerin/des Antragstellers und die Förderhöhe
im
Tätigkeitsbericht der Danner-Stiftung veröffentlicht
werden
dürfen
7)
Fristen und weitere Antragsanforderungen
Um zeitnah bearbeitet und entschieden werden zu können,
müssen Förderanträge jeweils bis
spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines
Jahres Jahres in der
Geschäftsstelle der Danner-Stiftung eingegangen sein. Die
Antragsunterlagen sind auf Papier und einem Speichermedium (CD oder
USB-Stick) ausschließlich per Post (bitte Texte/Listen nur in
Form von Word- bzw. Excel-Dateien, keine PDF) bis zum jeweiligen
Monatsende einzureichen.
8)
Verfahren
a) Anträge für ein Fortbildungsstipendium sind in der
Regel
mindestens 3 Monate vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme
einzureichen und können in Einzelfällen auch
für noch
nicht bewilligte Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden.
b) Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand
der
Danner-Stiftung. Die Mitteilungen über Gewährung bzw.
Ablehnung der Stipendien erfolgen ohne Begründung.
c) Die Stipendiatin/der Stipendiat erhält im Falle einer
Gewährung einen Bewilligungsbescheid mit einer
Annahmeerklärung. In der Annahmeerklärung
verpflichtet sich
die Stipendiatin/der Stipendiat zur Anerkennung der Grundsätze
für Fortbildungsförderungen der Danner-Stiftung. Die
Auszahlung kann erst nach Eingang der unterschriebenen
Annahmeerklärung erfolgen.
d) Die Annahmeerklärung muss innerhalb von 2 Monaten nach
Bewilligung zurückgesandt werden, ansonsten erlischt der
Anspruch
auf das Stipendium.
e) Die eingereichten Unterlagen werden nur dann zurückgesandt,
wenn dem Antrag ein ausreichend frankierter und adressierter
Rückumschlag beigefügt wird.
9) Art,
Umfang und Höhe der Stipendien
a) Das Stipendium wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
b) Das Stipendium wird innerhalb des bewilligten
Förderzeitraums
in monatlichen Raten auf das in den Antragsunterlagen genannte Konto
überwiesen.
c) Die Förderung von Fortbildungen ist grundsätzlich
auf max.
2 Maßnahmen begrenzt. Zwischen den einzelnen
geförderten
Fortbildungsmaßnahmen muss mindestens
1 Jahr liegen. Mit der Vollendung der Regeldauer einer
Fortbildungsmaßnahme endet auch die Förderung.
d) Der Regelsatz für ein Stipendium beträgt pro Monat
für eine
- Fortbildungsmaßnahme im Inland: 650 €
- Fortbildungsmaßnahme im Ausland: 780 €
10)
Vorzeitiger Ablauf, Widerruf
Das Stipendium kann widerrufen/zurückgefordert werden, wenn
die
Stipendiatin/der Stipendiat gegen Bestimmungen dieser
Fördergrundsätze oder des Studienvertrags
verstößt
oder falsche Angaben bei der Antragstellung des Stipendiums gemacht hat.
11)
Sonstiges
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der
Stipendiat dazu,
- die Danner-Stiftung unverzüglich darüber zu
informieren, wenn die Fortbildung vorzeitig beendet wird,
- nach Ende des Stipendiums einen schriftlichen Bericht über
den Stand der Fortbildung vorzulegen. Stand:Januar 2023
1)
Berücksichtigungsfähige Fachrichtungen
- Gold- und Silberschmiedekunst
- Keramik
- angewandte Grafik bzw. Grafik/Design
- Glas und Licht
- Bühnenbild und Kostüm
2)
Kriterien
a) Kunsthandwerk ist nach dem Verständnis der Stiftung Teil der
angewandten Kunst. Künstlerische Experimente und Entwürfe,
die dem Kunsthandwerk wertvolle innovatorische Impulse geben
können, sollen durch die Förderung von Klassenwettbewerben an
der Akademie eine besondere Hervorhebung erfahren. Die sog. freien
Klassen wie Bildhauerei, Malerei, Christliche Kunst und
Innenarchitektur werden nicht gefördert. Der Wettbewerb soll unter
ein Thema gestellt werden, das dem Fördergedanken Rechnung
trägt. Das Thema ist im Antrag anzugeben. Die Stiftung behält
sich Änderungswünsche vor. Nachträgliche Themenwechsel
sind mitzuteilen. Ist das Thema bei Antragstellung noch nicht bekannt,
soll der Antrag des Wettbewerbes mit dem Vermerk „Thema wird
nachgereicht“ versehen werden. Eine Auszahlung erfolgt erst nach
Bekanntgabe des Themas. Eine Dokumentation soll das Ergebnis des
Wettbewerbes zum Zweck einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit
festhalten.
b) Der Akademie steht es frei, klassenweise oder
klassenübergreifend Wettbewerbe durchzuführen. Die
Preisträgerinnen/Preisträger sollen mit Geldpreisen
ausgezeichnet werden, die nach Leistungsstufen (1.- 3. Preis) vergeben
werden sollen.
Die Vergabe der Preise ist zu begründen. Insbesondere ist hierbei
Bezug zu nehmen auf die Innovation, die Originalität, die
handwerkliche Umsetzbarkeit.
c) Mögliche Zuschüsse: 1.700 € pro Wettbewerb bei einer
Teilnehmerzahl von mindestens 10 Studentinnen/Studenten, 900 € pro
Dokumentation. Ein Verwendungsnachweis ist nach Durchführung der
Wettbewerbe bei der Danner-Stiftung einzureichen. Die
Kostenaufstellungen über die Dokumentationen sind von den
Akademien zu prüfen und mit einem entsprechenden Prüfvermerk
„sachlich und rechnerisch richtig“ zu bestätigen. Die
Belege müssen nicht mit eingereicht werden.
d) Pro Fachrichtung nach Ziff. 1 kann ein Wettbewerb gefördert
werden. Das bedeutet für die Akademie München vier
Klassenwettbewerbe und für die Akademie Nürnberg zwei
Klassenwettbewerbe.
e) Die
Wettbewerbsarbeiten sollen durch eine aus wenigstens drei Personen
bestehende Jury bewertet werden, die klassenübergreifend besetzt
ist.
3)
Exkursionen
Exkursionen werden nicht gefördert.
4)
Verfahren
Die Akademien stellen bis spätestens zum Jahresende einen
Antrag mit einer Übersicht der beabsichtigten Wettbewerbe, die
bis zum Ende des Sommersemesters des nächsten Jahres
durchgeführt werden und geben die finanzielle
Größenordnung bekannt. Daraufhin erfolgt die
Bewilligung der Mittel durch die Stiftung.
Die Prüfung der Voraussetzungen für den Antrag und
die Rechtmäßigkeit der Abrechnung obliegt
verantwortlich der Leiterin/dem Leiter der Akademie. Soweit
Vorschläge eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass
sie den oben genannten Kriterien entsprechen.
Mit der
Förderung von Schulwettbewerben verfolgt die Danner-Stiftung
das Ziel, besondere Leistungsanreize für junge
Kunsthandwerkerinnen/Kunsthandwerker zu schaffen und das
Bemühen der bayerischen Berufsfachschulen und Fachschulen um
ein hohes kunsthandwerkliches Niveau zu unterstützen.
Durch
schulinterne Wettbewerbe soll den
Schülerinnen/Schülern die Möglichkeit
gegeben werden, ihre kreativen und gestalterischen Fähigkeiten
frei zur Entfaltung zu bringen und im Vergleich mit den
Mitschülerinnen/Mitschülern die handwerkliche und
künstlerische Qualität der eigenen Arbeit zu erkennen
und zu verbessern.
Mit der
Förderung dieser Schulwettbewerbe soll auch ein Beitrag dazu
geleistet werden, die Bedeutung des Kunsthandwerks als Teil der
angewandten Kunst an den Schulen und bei
Schülerinnen/Schülern bewusst zu machen.
1)
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben
Es muss sich um einen eigenen schulinternen Wettbewerb handeln (keine
Verbindung mit den Prüfungsstücken für
Zwischen-, Gesellen-, Meisterprüfung), in dem die
handwerklich-gestalterische Leistung einen besonderen Stellenwert
besitzt.
2)
Durchführung der Wettbewerbe
Pro Schultyp (Berufsfachschule bzw. Fachschule) und Berufsfachrichtung
kann nur ein Wettbewerb gefördert werden. Der Zuschuss pro
Wettbewerb beträgt pauschal 2.600 €. Es wird von
einer Mindestteilnehmerzahl von 10
Schülerinnen/Schülern ausgegangen. Es besteht keine
Bindung hinsichtlich der Klassenjahrgänge.
Bestehen bei der Berufsfachschule bzw. Fachschule verschiedene
Berufsfachrichtungen mit stark unterschiedlichen
Schülerinnen-/Schülerzahlen, kann nach Ermessen der
Schulleitung ein Ausgleich der Wettbewerbsgelder zwischen den
Berufsfachrichtungen vorgenommen werden.
Die Kosten für eine eventuelle Ausstellung und
Präsentation können aus diesem Zuschuss bestritten
werden.
Die Wettbewerbsarbeiten sind durch eine aus wenigstens drei Personen
bestehende Jury, die klassenübergreifend besetzt ist, zu
bewerten.
3)
Anträge
Die Schulen stellen bis spätestens 30. November einen Antrag
mit einer Übersicht über die für das
laufende Schuljahr bzw. für das folgende Kalenderjahr
geplanten Wettbewerbe und geben die finanzielle
Größenordnung bekannt. Daraufhin entscheidet die
Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel über die
Bewilligung. Die bewilligten Mittel können erst ca. sechs
Wochen vor dem tatsächlichen Bedarf abgerufen werden. Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch einen
Sachbericht mit bildlicher Dokumentation (z. B. Zeichnungen, Fotos)
sowie anhand einer Belegaufstellung nachzuweisen.
Für die Prüfung der Voraussetzungen in Bezug auf den
Antrag und die Rechtmäßigkeit der Abrechnung ist die
Leiterin/der Leiter der Schule verantwortlich. Soweit Anträge
eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass sie den oben genannten
Kriterien entsprechen.
Abbildung: Anne Hahn, Halsschmuck,
Ø 30 cm,
Staatliche Berufsschule für Glas und Schmuck,
Kaufbeuren-Neugablonz, Wettbewerbsthema
„Zitat“,
Schuljahr 2019/20, 1. Preis. Foto: Uli Geiser