Förderung

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Förderung des Kunsthandwerks in Bayern

Gefördert werden Kunsthandwerker:innen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben. Das Spektrum umfasst alle Gewerke der kreativen Gestaltung im Handwerk: Schmuck, Keramik, Glas, Holz, Textil, Metall, Stein und Gerät. Die Danner-Stiftung unterstützt schulinterne Wettbewerbe an Berufsfachschulen und Fachschulen in Bayern, in denen die handwerklich-gestalterische Leistung einen besonderen Stellenwert besitzt, und Klassenwettbewerbe an bayerischen Akademien, die dem Kunsthandwerk wertvolle innovatorische Impulse geben können. Kunsthandwerker:innen und Institutionen können bei der Danner-Stiftung Förderungen für Publikationen, Ausstellungen und Projekte, Investitions- sowie Fortbildungsförderungen beantragen.

Im Folgenden sind der Ablauf für eine Bewerbung bei der Danner-Stiftung und die Fördermöglichkeiten, die die Danner-Stiftung anbietet, erläutert.

Ihre Bewerbung

1. Schritt

Sie reichen ihren Förderantrag entsprechend den Fördergrundsätzen jeweils bis spätestens Ende Februar, Mai, August bzw. November eines Jahres auf Papier und in digitaler Form bei der Geschäftsstelle der Danner-Stiftung ein.

2. Schritt

Nach dem Beschluss in einer der vierteljährlichen Vorstandssitzungen informieren wir Sie über die Entscheidung des Vorstands.

3. Schritt

Bei Bewilligung des Förderantrags können Sie zu gegebener Zeit die Mittel unter Einreichnung der entsprechenden Rechnungen abrufen.

Förderangebote

Katalogförderung

Förderkriterien für die Katalogförderung sind:

  • Darstellung eines Lebenswerks bzw. einer künstlerischen Gesamtpersönlichkeit
  • Nachweis überregionaler, bedeutsamer Preise
  • Internationale Präsenz der Kunsthandwerker:innen in Ausstellungen und Museen
  • Prägender Einfluss auf das Kunsthandwerk in Bayern
  • Produktion der Publikation durch einen einschlägig bekannten und renommierten Verlag

Investitionsförderung

Förderanlässe für die Investitionsförderung sind:

  • Existenzgründung bzw. erstmalige Einrichtung einer Werkstatt
  • Ausweitung des Produktionsprogramms (auch nach der Existenzgründungsphase)
  • Betriebsverlagerung (auch nach Ablauf der Existenzgründungsphase)

Fortbildungsförderung

Gegenstand des Stipendiums kann eine berufliche Fortbildung in hervorragenden Werkstätten, an einschlägigen Fach- und Meisterschulen sowie an den Akademien für Gestaltung bzw. der bildenden Künste in Bayern sein. Es können auch Fortbildungsmaßnahmen außerhalb Bayerns/Deutschlands gefördert werden.

Wettbewerbe an Akademien

Berücksichtigungsfähige Fachrichtungen sind:

  • Gold- und Silberschmiedekunst
  • Keramik
  • angewandte Grafik bzw. Grafik/Design
  • Glas und Licht
  • Bühnenbild und Kostüm

Wettbewerbe an Berufsfachschulen und Fachschulen

Mit der Förderung von Schulwettbewerben soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Bedeutung des Kunsthandwerks als Teil der angewandten Kunst an den Schulen und bei Schüler:innen bewusst zu machen. Den Schüler:innen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre kreativen und gestalterischen Fähigkeiten frei zur Entfaltung zu bringen und im Vergleich mit den Mitschüler:innen die handwerkliche und künstlerische Qualität der eigenen Arbeit zu erkennen und zu verbessern.

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